Allgemeine Geschäftsbedingungen Go Crazy MTB-Reisen (Terms of Service)
Nachfolgend findest Du unsere Allgmeinen Geschätsbedingungen. Solltest Du Fragen haben, kannst Du uns dazu jederzeit kontaktieren.
Stand: September 2016
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind bindend für alle angebotenen Geschäftsfelder wie Reisen, Fahrtechnik-Kurse oder andere angebotene Dienstleistungen. Gruppenangebote können abweichende Bedingungen enthalten. Diese sind den jeweiligen Angeboten zu entnehmen.
1. Teilnahmevoraussetzung:
Die Teilnehmer müssen den speziellen Anforderungen und Voraussetzungen gemäß der jeweiligen Reisebeschreibung in Hinblick auf Kondition, Fahrtechnik, Tempo-Parameter, Bikeausstattung und der spezifischen Bekleidung entsprechen. Mit der Anmeldung bestätigt der Buchende dass er gesund ist, ihm keine Herz-, Kreislauferkrankungen, oder schwere Erkrankungen der Atemwege bekannt sind. Eventuelle Diabetes, schwere Allergien, Organtransplantationen sind bei Reisebuchung anzugeben.
Für die Durchquerung der Uina Schlucht (Garmisch - Riva, Classico) ist zusätzlich Schwindelfreiheit und Trittsicherheit Voraussetzung. Mountainbikereisen können nur mit Mountainbikes angetreten werden. Ausnahmen sind spezielle Termine für E-Mountainbikes. Teilnehmer selbst oder deren Material, die erkennbar nicht den Voraussetzungen entsprechen, können vom verantwortlichen Gruppenleiter ganz oder teilweise von der Tour ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis über Einsparungen oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
Helmpflicht: Auf allen GO CRAZY Mountainbike-Reisen besteht während der der Touren aus Sicherheitsgründen Helmpflicht, auch bergauf und in hochalpinen Schiebe-/Tragepassagen, ohne Ausnahme. Teilnehmer die dieser Pflicht nicht nachkommen verlieren Ihren Anspruch auf Teilnahme an den Touren, ohne Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Dem Teilnehmer bleibt auch hierbei der Nachweis über Einsparungen oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
Anreise Minibus: Bike-Beförderung nur möglich mit bereits vor Reiseantritt entfernten Pedalen. Ohnedies besteht kein Anspruch auf Beförderung.
2. Vertragsabschluss:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde GO CRAZY verbindlich den Abschluss eines Vertrages unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen an. Die Anmeldung kann nur schriftlich oder über unser Online-Formular erfolgen. Im Fall einer Gruppenanmeldung steht der Anmelder (1. Name auf der Anmeldung) für alle Vertragsverpflichtungen aller mit aufgeführten Teilnehmern ein wie für seine Eigenen. Der Reisevertrag kommt erst durch die Bestätigung von GO CRAZY zustande. Die Annahme durch den Veranstalter bedarf keiner bestimmten Form. Enthält die Bestätigung zumutbare Änderungen, so ist der Reisende berechtigt innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche und schriftliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht wird der neue Vertrag gültig.
3. Leistungen und Preisänderungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung auf der Grundlage der jeweils gültigen Ausschreibung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programm- oder Touranpassungen aufgrund äußerer Umstände (bsp. Wetter, Überschwemmungen), höherer Gewalt (bsp. Streiks, Unruhen) oder der Gruppenleistungsfähigkeit. Ebenso behält sich der Veranstalter Preisänderungen aus unvorhersehbaren Gründen vor. Preiserhöhungen von mehr als 5 % berechtigen den Teilnehmer zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag.
4. Bezahlung:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist innerhalb einer Woche eine Anzahlung von € 99.- je Teilnehmer zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zahlbar. Bei Buchungen von weniger als 4 Wochen vor Reisetermin ist der vollständige Reisepreis sofort zahlbar. Zahlungen aus dem Ausland verstehen sich für GO CRAZY spesenfrei. Die banküblichen Spesen und Gebühren sind vom Teilnehmer zu tragen. Teilnehmer die ihrer Zahlungspflicht über den vollen Reisepreis bis 8 Tage vor Reisebeginn nicht nachgekommen sind, verlieren ihren Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung, sind aber zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet.
5. Reiserücktritt:
Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist jederzeit vor Reisebeginn möglich. Der Rücktritt kann nur vom Teilnehmer selbst schriftlich als Brief oder Fax erklärt werden. Im Fall eines Briefes ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Als Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen berechnen wir wie nachstehend (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Teilnehmer unbenommen):
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
- bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 %
- weniger als 7 Tagen bis Reisebeginn 90
- ohne Nichantritt oder Reise-Abbruch 100%
Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei GO CRAZY. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nebst Reiseabruch-Versicherung.
6. Umbuchungen und Ersatzperson:
Eine Umbuchung ist grundsätzlich nur bis 4 Wochen vor Termin möglich und nur mit dem Einverständnis des Veranstalters. Die Bearbeitungsgebühr beträgt mind. 25,- EUR. Die Gebühr wird ebenfalls fällig bei nachträglichen Änderungen hinsichtlich der gewünschten Unterkunft, der Zimmerkategorie oder Änderungen der Anreiseart (Minibus oder Selbstfahrer). Der Teilnehmer hat ebenfalls das Recht eine Ersatzperson zu benennen. Der Veranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn der Ersatz den Anforderungen (siehe Teilnahmevoraussetzungen) der Reise nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Vorschriften dem entgegenstehen. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf die Ersatzperson über. Hierfür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von mind. 25.- EUR. Die Ersatzperson hat sich selbst anzumelden. Die geleisteten Zahlungen werden vom Vorvertrag übertragen.
7. Veranstalterrücktritt:
7.1. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Vertrag bis spätestens 2 Wochen vor Vertragsbeginn vom Veranstalter gekündigt werden. Der Teilnehmer erhält unverzüglich die geleisteten Zahlungen zurück, weitere Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht. Die Mindestteilnehmerzahl bei Mountainbike-Reisen oder Fahrtechnik-Seminaren mit eigener Anreise ist je Gruppe/Guide 5.
7.2. Stört ein Teilnehmer die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig oder ist den besonderen Anforderungen (siehe Ziffer 1) der Reise oder des Kurses aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Reisevertrag zurücktreten. GO CRAZY behält den Anspruch auf den Reisepreis. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis über Einsparungen oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
8. Haftung:
8.1. Aufklärung:
Mountainbike-Touren, insbesondere Transalptouren und Fahrtechnik-Seminare, zählen zu den Risikosportarten, die mit einer hohen Körperbelastung verbunden sind. Ob die Gesundheit eines Teilnehmers den Anforderungen einer solchen Reise entspricht ist durch einen Arzt zu beurteilen. Schäden die der Teilnehmer sich oder anderen zufügt hat der Teilnehmer selbst zu verantworten. Der Teilnehmer beteiligt sich an der Reise in Kenntnis der hohen Belastung für das Herz- und Kreislaufsystem auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer sind die erhöhten Sturzrisiken die bei Mountainbike-Touren und Fahrtechnik-Seminaren bestehen bewusst und er willigt in etwaige Verletzungen, die sich allein aus dem Risiko der Sportart selbst ergeben, ein. Dem Reisegast wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung bzw. eine Diebstahlversicherung empfohlen. GO CRAZY Mountainbike- Reisen übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl und Unglücksfälle während der An- oder Abreise und im Rahmen der Übernachtungen.
8.2. Beschränkung
8.2.1. Sorgfaltsrahmen
GO CRAZY Mountainbike- Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
8.2.2. Vertraglicher Schadenersatz
Die Haftung von GO CRAZY Mountainbike-Reisen ist für vertragliche Schadenersatzansprüche auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (gem. § 651h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.
8.2.3. Gesetzlicher Schadenersatz
Die Haftung von GO CRAZY Mountainbike- Reisen ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Durch diese Bedingungen werden die Rechte und Pflichten von GO CRAZY Mountainbike-Reisen nach den deutschen Gesetzen und diesen Bedingungen nicht eingeschränkt.
8.2.4. Fremdleistungen
GO CRAZY Mountainbike-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Tourenprogramme oder Seminare anderer Veranstalter, Ausflüge vor Ort), wenn diese Leistung als Fremdleistung unter Angabe des vermittelten Leistungspartners in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich gekennzeichnet und für den Kunden als solche erkennbar ist. Dies gilt auch für den Fall, dass Mitarbeiter von GO CRAZY Mountainbike-Reisen an einer solchen Leistung teilnehmen.
8.3. Haftung des Reisenden
8.3.1. Anreise
Das Beförderungsrisiko für die private Anreise trägt der Reisende selbst.
8.3.2. Sportgeräte und Ausrüstung
Für die von dem Reisenden gemieteten oder ihm zur Verfügung gestellten Sportgeräte oder Ausrüstungsgegenstände haftet dieser bis zum Wiederbeschaffungswert
9. Mountainbike-Reisen:
Auf allen GO CRAZY Mountainbike-Reisen besteht aus Sicherheitsgründen grundsätzlich Helmpflicht. Der vertragliche Leistungsumfang beinhaltet keinen Begleitfahrzeug-Service, lediglich Gepäcktransport. Aufnahme sind Rennrad-Touren. Sollte ein Teilnehmer, egal aus welchem Grund, die außerordentliche Anfahrt des Gepäckbusses notwendig machen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dem verursachenden Teilnehmer die entstandenen Kosten basierend auf den allgemeinen Kilometerpauschalen (0,38 EUR pro km) plus 15,- EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Die Bereitstellung von verschiedenen Könnensgruppen und Guides ist kein Leistungsmerkmal. Sollte die Mindestteilnehmerzahl für eine Könnensgruppe nicht erreicht werden, kann der Veranstalter die Gruppen zusammenlegen, auch ohne vorherige Ankündigung. Teilnehmer die den Weisungen der verantwortlichen GO CRAZY Guides trotz mündlicher Abmahnung nicht Folge leisten, verlieren Ihren Anspruch auf Teilnahme an den Touren (siehe Ziffer 7). Dies betrifft im Wesentlichen, eigenmächtiges Vorausfahren, das Verhalten bei Verlust des Sichtkontaktes am Ende der Gruppe und riskantes Fahrverhalten gegenüber anderen Teilnehmern. Touren werden bei jedem Wetter durchgeführt, Ausnahme sind Gewitter. Aufgrund einer Gewitterneigung abgebrochene Touren oder Etappen berechtigen nicht zur Erstattung des Reisepreises oder Teilen hiervon.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise und den gebuchten Aktivitäten bestehen, alle für das Zielgebiet erforderlichen Impfungen und der Tetanusschutz aufgefrischt wurde.
11. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht:
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu leisten um eventuelle Schäden zu vermelden oder gering zu halten. Beanstandungen sind der Tourleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßig erbrachter Leistungen sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich gegenüber GO CRAZY zu erklären. Ansprüche des Reisenden verjähren 6 Monate nach Reiseende.
11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12. Fotos:
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die auf den Touren geschossenen Fotos für die Go Crazy Internet-Site (bsp. Fotogalerie), Katalog oder Flyer verwendet werden können. Der Teilnehmer kann dem schriftlich vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.
13. Fernabsatzverträge § 312b:
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge, insbesondere das Widerrufsrecht, finden bei Onlinebuchung einer Reise keine Anwendung. Pauschalreisen sind Dienstleistungen die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau definierten Zeitraums erbracht werden.
14. Gerichtsstand:
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen vom Veranstalter gegen den Teilnehmer ist dessen Wohnsitz maßgebend. Nicht so wenn die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters relevant.
15. Veranstalter:
GO CRAZY Mountainbike-Reisen
Inhaber: Michael Faßhauer
Frankfurter Straße 46-48, D-63303 Dreieich
Fon: +49 (0)6103 - 8702616
Fax: +49 (0)6103 - 8702617
E-Mail: info@bikereisen.de
USt.-IdNr.: DE 174060273
16. Bankverbindung:
Commerzbank Frankfurt,
Swift-Code: DRESDEFFXXX
IBAN-NR: DE66 500800000782024001